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Schulordnung

Gliederung

1. Allgemeines
2. Warum Regeln nötig sind
3. Anerkennung im Umgang miteinander
4. Unser Schulgebäude
5. Verhalten auf dem Schulweg
6. Arbeit im Unterricht
7. Schutz der Gesundheit
8. Pausenordnung
9. Damit unsere Regeln eingehalten werden
10. Bekanntmachung der Schulordnung

1. Allgemeines

In unserer Schule soll das Zusammenleben vieler in einer Gemeinschaft gelernt und gelebt werden. Dazu gehören Regeln, also Rechte und Pflichten, die von allen respektiert werden. Diese Regeln gelten für den Schulweg und das Schulgelände während der Unterrichtszeiten.

2. Warum Regeln nötig sind

Wir wissen, dass in unserer Schule Lernen, Lehren und ein Zusammenleben am besten zu verwirklichen sind, wenn die Interessen aller beteiligen Gruppen berücksichtigt werden.
Kinder und Jugendliche müssen als Schüler bei uns miteinander auskommen.
Sie bringen ganz unterschiedliche Bedürfnisse, Interessen und eine eigene Persönlichkeit mit.
Die Lehrkräfte unterrichten und erziehen im Auftrag unserer Gesellschaft und im Interesse des einzelnen Schülers. Sie bringen in diese Arbeit ihre eigenen Vorstellungen, Interessen und ihre Person ein.
Die Schule erfüllt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag und trägt den Eltern gegenüber die Verantwortung für die Sicherheit der Schüler.
Die Eltern unterstützen die Schule beim Erfüllen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder dazu befähigt werden, am Unterricht und an sonstigen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
Unser Schulbetrieb ist angewiesen auf die Arbeit von Sekretär, Reinigungskräften und Hausmeister. Sie wird von allen unterstützt.

Daher vereinbaren wir, die Lehrkräfte, die Schüler und die Eltern der Öömrang Skuul über unsere Vertreter in der Schulkonferenz die folgenden Ziele und Regeln:


3. Anerkennung im Umgang miteinander ...

Für uns alle ist selbstverständlich,
- Konflikte nicht mit körperlicher Gewalt zu lösen.- herabwürdigende Äußerungen zu unterlassen und uns fair und höflich zu verhalten.
- niemanden auszugrenzen oder zu diskriminieren.
- das Privateigentum anderer zu respektieren..
- so mit anderen umzugehen, wie man selber behandelt werden möchte.
- Rücksicht zu nehmen auf persönliche Empfindlichkeiten
- Funktionsträger ( z.B. Klassensprecher) ernst zu nehmen
- vollständiges Arbeitsmaterial mitzubringen
- anderen nicht die eigene Arbeit aufzulasten
- zu beachten: Noten bewerten Leistungen, nicht Menschen
- Vereinbarungen einzuhalten.
- Termine einzuhalten.
- die Pausenordnung einzuhalten.

Für die Lehrkräfte ist es außerdem selbstverständlich,
das Wohl des einzelnen Schülers im Auge zu behalten
Schüler als Mitmenschen und nicht nur als Lernende zu betrachten
Vorschläge und Wünsche von Schülen ernsthaft zu erörtern
Schüler in ihren Aufgaben zu unterstützen,
z.B. auch Klassensprecher der unteren KlassenstufenHinweise von Schülern ernst zu nehmen
nicht so zu tun, als sei man unfehlbar
dass Zynismus tabu ist und dass Ironie nur verwendet werden kann, wenn sie mit Sicherheit auch als Ironie verstanden wird
dass Kritik von Schülern nicht zur Verschlechterung der Note führt.

4. Unser Schulgelände

Unser Schulgebäude und die Klassenräume wollen wir in einen Zustand bringen und so erhalten, dass sich alle möglichst wohlfühlen. Wir achten auf Sauberkeit und gehen sorgsam mit den Einrichtungen der Schule um. Zudem wollen wir dazu beitragen, dass die Belastungen für unsere Umwelt vermindert werden.
Wir benutzen für Abfall die entsprechenden Behälter.
Wir zerstören und beschmutzen kein Schul- und Privateigentum, weder Wände noch Schulmöbel und respektieren die Gestaltung von Klassenräumen und Fluren.
Wir halten die Toilettenräume sauber.
Wir hinterlassen die Schulküche in sauberem Zustand. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schülergruppen den Raum zur Zubereitung kleiner Speisen während der Mittagspause nutzen.

5. Verhalten auf dem Schulweg

Jeder muss sich auf dem Schulweg verkehrsgerecht und rücksichtsvoll anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber verhalten.

Mit Erlaubnis ihrer Eltern dürfen Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie sich damit verkehrssicher im Straßenverkehr bewegen können.
Schüler, die mit dem Pkw zur Schule befördert werden, sollen auf der Parkplatzseite abgesetzt und abgeholt werden.
Auch im Schulbus gelten die unter Punkt 3 genannten Regeln für den Umgang miteinander, hier jedoch noch besonders im Hinblick auf die Sicherheit.

Jedes Schulkind ist auf dem direkten Schulweg bei der Unfallkasse Schleswig – Holstein gesetzlich gegen Personen- und Sachschäden versichert.

6. Arbeit im Unterricht

Die Arbeit im Unterricht steht im Mittelpunkt. Alle müssen dazu beitragen, dass diese Arbeit erfolgreich geleistet werden kann.
Vollständiges Arbeitsmaterial ist mitzubringen. Lernmittel und Schulbücher werden pfleglich behandelt. Schulbücher sind mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Eltern für Ersatz.
Ein erfolgreicher Ablauf der Unterrichtsstunden ist nur möglich, wenn wir auf unterrichtsfremde Dinge verzichten.
Alle haben die Pflicht zur Pünktlichkeit.
Bei Verspätungen entschuldigen wir uns. Wenn die Lehrkräfte nach zehn Minuten noch nicht im Unterrichtsraum erschienen ist, erkundigt sich der Klassensprecher bei der Schulleitung oder im Sekretariat, wie weiter zu verfahren ist.
Wenn ein Schüler krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren die Erziehungsberechtigten so früh wie möglich die Schule.

7. Schutz der Gesundheit

Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit aller machen Regeln notwendig, damit keiner Schaden erleidet.
Alkohol, Zigaretten und andere Rauschmittel dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden (Ausnahme: Sekt bei Schulabschlussfeiern).
Die Schüler halten sich auf dem Schulgelände auf.
Eine Pausenordnung regelt den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Schulgelände.
Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich die Schüler bei einer Lehrkraft ab.
Alle verhalten sich so, dass Unfälle vermieden werden. Im Gebäude wird grundsätzlich nicht Ball gespielt, gerannt, gedrängelt oder getobt.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Reizgas, Knallkörper, etc.) ist verboten.
Eine unnötige Lärmbelästigung anderer ist zu vermeiden.
Meldepflichtige Erkrankungen sind der Schule mitzuteilen. Bei Läusebefall darf ein Schüler erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ärztlich attestiert wurde, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.

8. Pausenordnung

Wichtiges vorweg
Die Pausen dienen der Erholung. In den Pausen wird alles vermieden, womit Schüler sich selbst
oder andere gefährden, dazu gehören auch wilde Spiele und Rangeleien.
Ansprechpartner in den Pausen sind für die Schüler grundsätzlich die aufsichtsführenden Lehrkräfte oder die Schulsozialarbeiterin. Sie können durch Schüler der 10. Klasse unterstützt werden. Auch deren Anweisungen sind zu beachten.
Die Pausenbereiche dürfen während der Schulzeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes untersagt.

Unterrichts- und Pausenzeiten
Der Unterricht von der ersten bis zur sechsten Stunde hat folgende Unterrichtszeiten:
07.30 – 08.15 Uhr
08.15 – 09.00 Uhr
09.15 – 10.00 Uhr
10.15 – 11.00 Uhr
11.15 – 12.00 Uhr
12.05 – 12.50 Uhr
Der nachmittägliche Sport- und Wahlpflichtunterricht findet in der Zeit
von 13.30 – 15.00 bzw. von 15.00 –16.30 Uhr statt.
Abweichend davon sind Regelungen möglich, die in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Schülern und Lehrern getroffen werden.

Die verlässliche Grundschule hat folgende Schulzeiten:
Klasse 1 und 2: Mo. bis Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr,
Klasse 3 und 4: Mo. und Di. von 08.00 – 12.50 Uhr,
Mi. und Do. 07.30 – 12.50 Uhr, Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr.

Pausenbereiche
Während der Pausen können von allen Schülern folgende Bereiche genutzt werden:
Rasenschulhof, Gummiplatz und Teerschulhof (die Grenzen sind der Skizze zu entnehmen), sowie Gänge und Ruheraum.
Der Ruheraum darf während der Pausen nur von Schülern genutzt werden, die sich leise unterhalten und entspannen wollen.
Der Grundschultrakt ist nur den Schülern vorbehalten, die dort unterrichtet werden. Einzige Ausnahme bildet der freie Zugang zum Rasenschulhof.
Der Aufenthalt vor dem Physikraum ist im Grundsatz nur den Abschlussklassen gestattet.
Der Flur am Verwaltungstrakt ist kein Pausenaufenthaltsbereich.
Im Bedarfsfall kann ein Streitschlichterraum oder das Schülerbüro nach Verabredung aufgesucht werden.

Vor Schulbeginn
Vor Beginn der Unterrichtszeit stehen der Ruheraum, der Teerschulhof und die Gänge als Warteraum zur Verfügung.

In den Pausen
Ballspiele sind auf dem Rasenschulhof erlaubt, auf dem Teerschulhof ist das Spielen nur mit kleinen Bällen, z.B. Tennisbällen möglich. Das Schneeballwerfen ist nur auf dem Rasenschulhof gestattet.
Eine sinnvolle Nutzung der Kletterwand ist nur möglich, wenn man sie von links nach rechts durchklettert.
Die Lehrkräfte achten darauf, dass sich die Grundschüler der Jahreszeit entsprechend anziehen, wenn sie nach draußen gehen, denn während der Pause ist das Holen von Kleidungsstücken zu unterlassen.
Auch für die Grundschüler kann sich die Regelung ergeben, dass sie im Klassenzimmer bleiben dürfen. Für alle gilt, dass sie sich leise beschäftigen , frühstücken oder ruhig mit anderen spielen. Laufen, Toben, Lärmen und Streiten sind zu unterlassen!

Vor und nach dem Unterricht
Vor dem Fachunterricht gehen die Klassen selbständig zu den Fachräumen und zur Sporthalle.
Nach Unterrichtsende stellt jeder Schüler den Stuhl hoch und ist mitverantwortlich dafür, dass Klassen- und Fachräume sauber hinterlassen werden.
Eine Lehrkraft beaufsichtigt und regelt den Buseinstieg. Die Klassen 1 – 6 und 7 – 10 warten jeweils in einer Reihe auf den Schulbus.
Die Regelungen im Schulbus werden von der SV in Abstimmung mit den LehrerInnen und den Busfahrern festgelegt.

9. Damit unsere Regeln eingehalten werden

Unsere Regeln sind das Ergebnis einer Diskussion aller Beteiligter. Wer ihnen zuwiderhandelt, ist nicht besonders mutig, sondern handelt vielmehr gegen Verabredungen, die wir gemeinsam mit viel Mühe erarbeitet haben und deren Sinn wir auch regelmäßig prüfen wollen. Deshalb ist es richtig und unerlässlich, dass falsches Verhalten nicht geduldet wird.
Daher sollte die Reaktion auf falsches Verhalten unmittelbar das direkte Gespräch mit allen Beteiligten sein, ggf. sind der Klassenlehrer oder auch der Schulleiter zu informieren.
Alle Beteiligten werden fair behandelt und es erfolgt keine kollektive Ahndung des Fehlverhaltens einzelner.
Angerichteter Schaden muss wieder gutgemacht werden.
Das Protokollieren der Vorfälle hilft allen Beteiligten.

Soweit diese Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Änderung des Verhaltens zu erreichen, unterscheiden wir lt. Schulgesetz zwischen erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen.

Auszug aus dem Schulgesetz:
§ 25
Maßnahmen bei Erziehungskonflikten
(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen.
(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen getroffen werden,
1. um die Schülerin oder den Schüler zur Einhaltung der Rechtsnormen oder der Schulordnung anzuhalten, oder
2. um die Schülerin oder den Schüler zur Befolgung von Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte anzuhalten, die zur Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule erforderlich sind, oder
3. wenn eine Schülerin oder ein Schüler Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung anwendet oder dazu aufruft.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Schriftlicher Verweis,
2. Ausschluss auf Zeit von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
3. Ausschluss vom Unterricht bis zur Dauer von zwei Wochen,
4. Überweisung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung,
5. Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss.
Die körperliche Züchtigung sowie andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten. Ordnungsmaßnahmen sollen pädagogisch begleitet werden. Die Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 sollen nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers angewandt werden.
(4) Die Ordnungsmaßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Vor einer Ordnungsmaßnahme sind die Schülerin oder der Schüler und im Falle der Minderjährigkeit ihre oder seine Eltern zu hören. Die Schülerin oder der Schüler kann eine zur Schule gehörende Person ihres oder seines Vertrauens beteiligen.
(5) Die Ordnungsmaßnahme nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 ist vorher anzudrohen. Die Androhung kann bereits mit einem schriftlichen Verweis (Absatz 3 Satz 1 Nr. 1) verbunden sein. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn der damit verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht werden kann.
(6) Über die Ordnungsmaßnahme nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Schule; sie hat vor ihrer Entscheidung den aufnehmenden Schulträger anzuhören, wenn der Schulträger aufgrund dieser Maßnahme wechselt. Die Überweisung steht der Entlassung aus der bisher besuchten Schule gleich.
(7) In dringenden Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler vorläufig vom Unterricht ausschließen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Ausschluss darf einen Zeitraum von bis zu sieben Schultagen nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Anordnung einer Ordnungsmaßnahme nach Absatz 3 ist unverzüglich herbeizuführen.
(8) Widerspruch und Klage gegen die Anordnung von Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 und Entscheidungen nach Absatz 7 haben keine aufschiebende Wirkung.

10. Bekanntmachung der Schulordnung

Die Schulordnung ist durch Aushang jedem zur Kenntnis zu geben und wird nach Beschluss einmalig jedem Elternhaus ausgehändigt. Auch neuen Eltern, Schülern und Lehrkräften wird die Schulordnung ausgehändigt und erläutert. Es ist sicherzustellen, dass alle am Schulleben Beteiligten regelmäßig über den Inhalt der Schulordnung informiert werden. Diese Schulordnung ist auch unter www. skuul de einzusehen

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